Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BBG § 112, § 113; DSGVO Art. 5 Abs. 1 c) d) und e); DSGVO Art. 16; BGB analog § 1004; BDG § 16
Entfernungs- und Vernichtungsanspruch bzgl. Unterlagen aus der Personalakte - erfolglose wechselseitige Anträge auf Zulassung der Berufung - rewis.io
Bundespolizei, Wechselseitige Anträge auf Zulassung der Berufung, Anspruch auf Entfernung von Unterlagen, Personalakte, Sachakte, Grundsatz der wertfreien, möglichst vollständigen Dokumentation des Beamtenverhältnisses, Resozialisierungsgedanke, Öffentlich-rechtlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bundespolizei; Wechselseitige Anträge auf Zulassung der Berufung; Anspruch auf Entfernung von Unterlagen; Personalakte; Sachakte; Grundsatz der wertfreien; möglichst vollständigen Dokumentation des Beamtenverhältnisses; Resozialisierungsgedanke; Öffentlich-rechtlicher ...
Kurzfassungen/Presse
- delegedata.de (Kurzinformation)
Kein Löschanspruch für alle Daten aus Personalakte - auch nicht nach Ende des Beamtenverhältnisses
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.01.2023 - RO 1 K 21.716
- VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18
Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
Die verhängte Disziplinarmaßnahme darf aber nach Ablauf der bestimmten Frist weder bei weiteren Disziplinarmaßnahmen noch bei Personalmaßnahmen Berücksichtigung finden (vgl. BVerwG, U.v. 13.10.2020 - 2 C 41/18 - juris Rn. 24 f. m.w.N.). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 1 A 2432/20
Entfernung des Dienstzeugnisses eines Beamten aus den Personalakten; Vorwurf …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
In Betracht kämen im Wesentlichen Behauptungen oder Wertungen, die den Vorwurf eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Verhaltens des Beamten enthalten, auch z. B. in der missbilligenden Äußerung eines Dienstvorgesetzten (vgl. OVG NW, B.v. 11.5.2023 - 1 A 2432/20 - juris Rn. 11 m.w.N.). - OVG Saarland, 03.07.1995 - 1 W 75/94
Fürsorgepflicht; Dienstherr; Beamter; Ehrverletzende Äußerung; Grundrechte; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
Aus der Verpflichtung des Dienstherrn, im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen, ergibt sich auch ein Anspruch auf Wahrung der Ehre des Beamten, aufgrund dessen der Dienstherr verpflichtet ist, ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen bzw. dafür zu sorgen, dass sie nicht weiterhin in den über den betroffenen Beamten geführten Akten bleiben und damit Dritten bekannt werden könnten (vgl. dazu OVG Saarl, B.v. 3.7.1995 - 1 W 75/94 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 15.07.2003 - 25 ZB 03.1349
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2023 - 6 ZB 23.530
Von einer rein fachbezogen abgegebenen Stellungnahme - die grundsätzlich keine Ehrverletzung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2003 - 25 ZB 03.1349 - juris Rn. 3) - kann nicht mehr die Rede sein, wenn dem Kläger unterstellt wird, er sei bewusst zur Bundespolizei zurückgekehrt, "um sich sanieren zu lassen", nachdem er während seiner freiberuflichen Tätigkeit "mehrere Projekte in den Sand gesetzt" habe.